Schnee und Frost auf dem Golfplatz – und nun?
Grüns nicht betreten, eklatante Schäden für die Rasenfläche drohen
Die außergewöhnlichen sommerlichen und warmen Tage im November können alle Golferinnen und Golfer im Moment genießen. Doch man sollte sich nicht täuschen lassen. Es ist Spätherbst und bald beginnt der Winter, das merkt man besonders in den Nächten. In der ersten Novemberwoche lagen die Temperaturen deutlich unter Null und das bedeutet nach wie vor: Der Golfplatz bzw. die Sommergrüns sind bei Frost nicht bespielbar = teilweise gesperrt.
Viele Mitglieder halten sich an die Vorgaben, aber leider mussten die Verantwortlichen aus dem Greenkeeper-Team und vom Vorstand beobachten, dass diese wichtige Regel bereits an diesen ersten Tagen nicht eingehalten worden ist.
Daher der dringende Appell, die Winterspiel-Aspekte zu beachten. Ansonsten muss der Platz dauerhaft gesperrt werden. Dies kann nicht das Ziel sein.
Der Deutsche Golfverband hat in einem PDF noch mal alles Wesentliche geregelt. Der Link ist hier abrufbar:
https://www.golf.de/publish/binarydata/A1706621__Plakat_Winterspielbetrieb_A3_Stand2017.pdf
Kurz zusammengefasst geht es darum, dass Nässe, Reif, Frost, Eis und Schnee eine Golfanlage sehr schaden kann, wenn über die Rasenfläche gelaufen und gefahren wird. Denn bei Temperaturen unter 4°C findet kein Rasenwachstum mehr statt, ein solches Wachstum ist aber unerlässlich für die Regeneration der Fläche. Die Grüns eines Golfplatzes müssen – damit es wirtschaftlich ist - mindestens 30 Jahre halten. Während der Übergangszeiten im Spätherbst und im Frühjahr sollten alle Golferinnen und Golfer doppelt aufmerksam und vorsichtig sein.
Die einzigen Maßnahmen, die wirken sind:
Temporäre Platzsperren, eingeschränkte Benutzung von Carts und Trolleys und das Ausweichen auf so genannte Wintergrüns.
Konkret sind unsere Vorgabe:
Sofern Bodenfrost besteht (und das sieht man deutlich, wie die Fotos belegen) dürfen Grüns nicht angespielt werden, auch wenn die Fahne gesteckt ist. Alle Grüns dürfen so lange nicht betreten werden, wie der Frost im Boden steckt. Am besten ist sogar, sie an dem Tag gar nicht zu nutzen. Am Putting-Green sowie an den Abschlägen von Bahn 1 und Bahn 10 stehen auch Hinweistafeln. Zudem werden die Wintergrüns parallel gesteckt.
Gerne listen wir auch die Gründe noch mal explizit auf.
Platzsperre – warum?
- Fußtritte und Fahrspuren bei Frost zerstören das Pflanzengewebe der Gräser und hinterlassen hässliche Narben im Rasen.
- Tritt- und Fahrspuren stören über einen längeren Zeitraum die Optik der Rasenflächen.
- Die Erholungsphase der Rasenflächen im Winter kann mehrere Wochen dauern.
- Beschädigte Pflanzenteile werden leichter von Krankheitserregern befallen.
- Feuchte Böden werden bei Belastung stärker verdichtet.
Was für das Trolley- und Cartverbot spricht:
- ein Golfer mit Trolley belastet etwa die 10-fache Fläche, ein Cart belastet etwa die 50-fache Fläche.
- Der Bodendruck durch Carts ist etwa doppelt so hoch wie bei Trolleys.
- Engstellen werden durch Trolleys und Carts an den gleichen Stellen wiederholt belastet.
- „Tragende” Golfer weichen automatisch Nassstellen aus, Cart-Fahrer hingegen jedoch nicht unbedingt.
Auf der Driving Range gelten die gleichen Regeln, daher muss von den bereit gestellten Matten abgeschlagen werden. Auch Putting- und Pitching-Green dürfen bei Frost nicht betreten werden.
In diesen Tagen ist es ungemein wichtig, dass sich alle an die Regeln halten.
Gerne erinnern wir auch an die Vorgaben hinsichtlich der Corona-Pandemie. Seit dem 2. November ist das Spiel ausnahmslos nur mit 2 (!) Personen oder einem (!) Haushalt (man lebt dauerhaft zusammen, Familienmitglieder mit unterschiedlichen Wohnungen sind kein gemeinsamer Haushalt) erlaubt.
Bitte halten Sie sich daran, wir kontrollieren regelmäßig. Auch Gruppenbildungen von mehr als zwei Haushalten in der Öffentlichkeit sind leider nicht gestattet.
Bei den Corona-Regeln und den Winterregeln ist es gleich: Wenn wir alle uns daran halten, dann funktionieren die Eindämmung der Pandemie bzw. der Golfplatz bleibt in dem sehr guten Zustand.
Ganz herzlichen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Präsident Rolf Schneider