Lockdown teilweise beendet

Golfplatz erwacht aus Winterpause

Ab kommenden Montag, den 22. Februar 2021, ist das Golfspiel wieder möglich. Das regelt die Coronaschutzverordnung NRW in § 9.

Golfplatz und die Driving Range sind dann wieder geöffnet. Das Clubhaus und sämtliche zugehörigen Gemeinschaftsräume bleiben vorerst geschlossen.

Zu den Öffnungszeiten des Sekretariates darf dieses mit Mundschutz betreten werden, die Nutzung von Carts ist derzeit aufgrund der Hygieneregeln noch nicht möglich. Die Platzbedingungen lassen es zudem auch noch nicht zu.

Ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021 steht Euch Golftrainer Andrew Clark wieder gerne zur Verfügung. Einzelstunden können ab sofort über www.meandmypro.de gebucht werden.

Was haben wir zu beachten?

Auszug aus der Coronaschutzverordnung, Fassung vom 22. Februar 2021
§ 9 Sport
(1)… Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Erläuterung:

1. Es sind bis auf weiteres nur Zweier-Flights gestattet!

2. Dieser Mindestabstand bezieht sich auf Spielgruppen „Flights“, nicht auf die Personen innerhalb eines „Flights“.

3. Die reine Nutzung der Toiletten ist gestattet!

Alle bisher bekannten Hygieneregeln haben selbstverständlich weiterhin Ihre Gültigkeit.